Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.1993 - 1 D 32.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4631
BVerwG, 07.12.1993 - 1 D 32.92 (https://dejure.org/1993,4631)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1993 - 1 D 32.92 (https://dejure.org/1993,4631)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 1 D 32.92 (https://dejure.org/1993,4631)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4631) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • bverwge-wolterskluwer

    BBG §§ 54 Sätze 2 und 3, 55 Satz 2, 77 Abs. 1 Satz 1; BDO §§ 12 Abs. 1, 9 Abs. 1
    Der Versuch eines Zugriffs auf dienstliche Gelder unterliegt den für Zugriffsdelikte geltenden Maßstäben, wenn das Verhalten des Beamten entsprechend seinem Handlungswillen wertungsmäßig einem Zugriff gleichsteht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenrecht - Dienstvergehen - Versuch des Zugriffs - Fremde Gelder

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 54
  • NVwZ-RR 1994, 451
  • DÖV 1994, 606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 16a D 07.1304

    Behördliche Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; objektive

    Der Versuch einer Straftat stellt deshalb bereits ein vollendetes Dienstvergehen dar (BVerwG vom 25.8.1993 NVwZ-RR 1994, 219/220; vom 7.12.1993 BVerwGE 103, 54/57; vom 22.5.1996 NVwZ-RR 1997, 635/637).

    Denn für die im Disziplinarrecht im Vordergrund stehende Beurteilung der Persönlichkeit des Beamten kommt es entscheidend auf den Handlungswillen (d.h. die durch den betätigten Entschluss zur Verletzung der Rechtsordnung bekundete Bereitschaft zu pflichtwidrigem Tun) und weniger auf den Eintritt des Erfolgs an (BVerwG vom 7.12.1993, a.a.O.; vom 22.5.1996, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2019 - 82 D 1.18

    Entfernung aus dem Dienst wegen einer außerdienstlichen Pflichtverletzung

    Im Disziplinarrecht ist für die Frage nach dem Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung grundsätzlich das Handlungsunrecht entscheidend (OVG Münster, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 3d A 2529/12.O - juris Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1993 - 1 D 32/92 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 09.12.2020 - 16a D 19.904

    Disziplinarmaß bei außerdienstlichem Internet-Chat eines Lehrers

    Für die disziplinarrechtliche Beurteilung des Verhaltens des Beamten und seiner Persönlichkeit kommt es "entscheidend auf den Handlungswillen und weniger auf den Eintritt des Erfolgs an" (BVerwG, U.v. 7.12.1993 - 1 D 32.92 - juris Rn. 30; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2020, MatR/I Rn. 24).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 2 B 34.08

    Auftreten eines Dienstherrn als "agent provocateur" als Verstoß gegen Sinn und

    Für die im Disziplinarrecht gebotene Persönlichkeitsbeurteilung (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BDG, § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 HmbDG) kommt es vor allem auf den gezeigten Handlungswillen an; dass der Erfolg der Tat nicht eingetreten ist, ist nur dann von Bedeutung, wenn der Nichteintritt auf zurechenbarem Verhalten des Ruhestandsbeamten beruht (vgl. Urteile des Disziplinarsenats vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 1 D 32.92 - BVerwGE 103, 54 und vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 88.97 - BVerwGE 113, 208 = Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 15, s. auch Beschluss des Senats vom 11. März 2008 - BVerwG 2 B 8.08 - juris).
  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 B 96.11

    Disziplinarrecht; Zumessungserwägungen; Versuch und Vollendung der Tat

    Wenn der Erfolg der Tat nicht eingetreten ist, so ist dies dann von Bedeutung, wenn der Nichteintritt auf zurechenbarem Verhalten des Beamten beruht (Urteil vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 1 D 32.92 - BVerwGE 103, 54 ; Müller, Grundzüge des Beamtendisziplinarrechts, 1. Aufl., 2010, Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.11.2000 - 1 D 42.99

    Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten - Unterschlagung von Geldern -

    Verletzt ein Beamter schuldhaft ihm obliegende Dienstpflichten i.S.v. § 77 Abs. 1 BBG, so kann es sich begrifflich dabei immer nur um eine vollendete Pflichtverletzung handeln (Urteil vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 1 D 32.92 - BVerwGE 103, 54, 56).

    Deshalb haben die für das Strafrecht bedeutsamen Begriffe des Versuchs und der Vorbereitungshandlung ebenso wie die strafrechtlichen Teilnahmebegriffe der Beihilfe, Anstiftung oder Mittäterschaft für die Wertung, ob ein bestimmtes Verhalten ein Dienstvergehen darstellt, grundsätzlich keine Bedeutung (Urteil vom 7. Dezember 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 2 B 8.08

    Rückgängigmachung des durch schweres Fehlverhalten herbeigeführten endgültigen

    Dass der Erfolg der Tat nicht eingetreten ist, ist nur dann - auch für die Bemessung - von Bedeutung, wenn der Nichteintritt auf zurechenbarem Verhalten des Beamten beruht (vgl. dazu die Urteile des 1. Disziplinarsenats vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 1 D 32.92 - BVerwGE 103, 54 und vom 18. März 1998 - BVerwG 1 D 88.97 - BVerwGE 113, 208 , jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2003 - DL 17 S 2/03

    Versagung des Unterhaltsbeitrags - Loslösung von Dienstherrn

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte führt der Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld und Gut zu eigennützigen Zwecken regelmäßig zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst, weil hierdurch das für einen ordnungsgemäßen Verwaltungsablauf unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn nachhaltig und unheilbar zerstört wird (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.6.1996 - D 17 S 8/96 - und vom 9.3.1992 - D 17 S 13/91 - BVerwG, Urteil vom 22.11.1993 - 1 D 57.92 -, NVwZ-RR 1994, 216; Urteil vom 7.12.1993 - 1 D 32.92 -, BVerwGE 103, 54; vgl. jüngst BVerwGE 114, 240).
  • BVerwG, 22.05.1996 - 1 D 41.95

    Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahme gegen einen Grenzschutzbeamten wegen Besitzes

    Für die disziplinarrechtlich im Vordergrund stehende Persönlichkeitsbeurteilung des Beamten kommt es entscheidend auf den Handlungswillen und weniger auf den Eintritt des Erfolges an (Urteil vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 1 D 32.92 - <BVerwGE 103, 54>).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 D 16.96

    Disziplinarmaßnahme der Versetzung in ein niedrigeres Amt - Rechtsfolgen der

    Dies ist dann anzunehmen, wenn das Verhalten des Beamten entsprechend seinem Handlungswillen wertungsmäßig einem Zugriff gleichsteht (Urteil vom 7. Dezember 1993 - BVerwG 1 D 32.92 - <BVerwGE 103, 54 = BVerwG DokBer B 1994, 105 = IÖD 1994, 138 = DÖV 1994, 606 = NVwZ-RR 1994, 451 [BVerwG 07.12.1993 - 1 D 32/92]>), wie es hier angesichts des bereits erfolgten Beiseiteschaffens der Briefe in den privaten Gewahrsamsbereich der Fall ist.
  • BVerwG, 17.05.1994 - 1 D 27.93

    Gehaltskürzung als Disziplinarmaßnahme

  • BVerwG, 18.09.1996 - 1 D 73.95

    Unbefugte Ansichnahme und Öffnung von Einschreibbriefen - Entwendung des

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 D 5.95
  • VGH Bayern, 24.03.2010 - 16b D 08.2640

    Zugriffsdelikt (unberechtigtes Kassieren eines Entgelts); Zurückstufung um eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht